Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der East West Packaging B.V. (EWP), Effect 2, 6921 RV Duiven.
§ 1 Allgemeines Geltungsbereich
(1) Unsere Angebote sind stets freibleibend. Der Kaufvertrag gilt erst mit unserer
schriftlichen Auftragsbestätigung als abgeschlossen.
(2) Alle Angebote, Kaufverträge und Lieferungen aufgrund von Bestellungen des Käufers unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von
unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers
erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung
zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir
in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender
Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen.
(3) Bei kurzfristiger Lieferung oder bei Kleinaufträgen kann an Stelle der schriftlichen
Bestätigung die ausgestellte Rechnung treten.
(4) Unser Produktangebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).
(5) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Käufer zwecks Ausführung dieses
Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
§ 2 Vertragsschluss im Webshop
(1) Soweit wir Produkte in unserem Online Shop www.ewptragetaschen.de
(nachfolgend der „Webshop“) anbieten, sind unsere Angebote unverbindlich.
(2) Die Aufgabe einer Bestellung im Webshop erfordert die vorherige Registrierung
des Käufers und die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(3) Durch die Aufgabe einer Bestellung im Webshop macht der Käufer ein verbindliches
Angebot (Antrag) zum Kauf des betreffenden Produkts.
(4) Wir werden dem Käufer unverzüglich nach Eingang des Antrages eine Bestätigung über
den Erhalt des Antrages zusenden, die keine Annahme des Antrages darstellt.
Der Antrag gilt erst als von uns angenommen, sobald wir gegenüber dem Käufer
(per E-Mail oder Telefax) die Annahme erklärt oder die Ware abgesandt wird.
Der Kaufvertrag mit dem Käufer kommt erst mit unserer Annahme zustande. (§151 BGB)
§ 3 Preise / Zahlungsbedingungen
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise
“ab Werk”, ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in
der jeweiligen gesetzlichen Höhe am Tag der Rechnungstellung in der Rechnung
gesondert ausgewiesen.
(3) Die Lieferung erfolgt mehrwertsteuerfrei durch Umkehrung der Steuerschuldnerschaft
(Reverse Charge) bei innergemeinschaftliche Lieferung. Die Vorlegung eines gültigen
Mehrwertsteuernummer durch den Käufer setzen wir voraus.
(4) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
(5) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der vereinbarte
Preis (ohne Abzug) sofort zur Zahlung fällig. Verzug tritt bei Mahnung nach Fälligkeit
ein, jedenfalls aber 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen
Zahlungsaufforderung. Es werden die gesetzlichen Verzugszinsen geltend gemacht
(§288 BGB). Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen,
sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
6) Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er
zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch
auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(6) Zahlungen des Käufers werden zur Tilgung älterer, fälliger Forderungen verwendet.
Die Verrechnung erfolgt gemäß § 367 BGB.
§ 4 Lieferzeit
(1) Lieferfristen laufen vom Tage der Auftragsbestätigung bis zum Versand. Höhere Gewalt,
insbesondere Krieg, Streik, Aussperrungen, Ausbleiben von Rohstoff- lieferungen, Transportschwierigkeiten berechtigen uns vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten
oder die Lieferung hinaus zu schieben, ohne daß dem Käufer hierdurch Ansprüche
entstehen. Wird eine vereinbarte Lieferfrist überschritten, so hat der Käufer nach
fruchtlosem Ablauf einer von ihm zu setzenden Nachfrist von mindestens drei Wochen
das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder
Unmöglichkeit sind ausgeschlossen, soweit der Schaden von uns nicht durch grobes
Verschulden verursacht worden ist. Teillieferungen sind zulässig und gelten als
selbständige Geschäfte.
(2) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße
Erfüllung der Verpflichtung des Käufers voraus. Der Käufer ist insbesondere verpflichtet,
von uns erhaltenen Druckproben, Prototypen oder sonstige Proben unverzüglich auf
etwaige Fehler zu überprüfen und uns diese ggf. mitzuteilen oder aber die Freigabe zu
erteilen. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(3) Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten,
so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger
Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
(4) Sofern die Voraussetzungen von § 4 Abs. 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen
Verschlechterung der zu liefernden Sache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über,
in der dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
§ 5 Mengen / Auflagen
(1) Mehr- oder Minderlieferungen sind bis zu 10 % zulässig.
§ 6 Versand / Gefahrenübergang Verpackungen
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung
“ab Werk” vereinbart.
(2) Transport und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung
werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Käufer ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.
(3) Versand der Ware erfolgt auf Gefahr des Käufers, auch wenn wir die Frachtkosten tragen.
Die Gefahr geht auf den Käufer über, soweit die Ware dem Transport-unternehmen
übergeben worden ist. Der Abschluss von Transportversicherungen ist dem Käufer
überlassen. Art und Wege des Versandes erfolgt, wenn nichts anderes schriftlich
vereinbart, nach unserer Wahl.
§ 7 Beanstandungen
(1) Beanstandungen sind uns bei offenkundigen Mängeln binnen einer Woche, bei versteckten
Mängeln binnen einer Woche nach ihrer Entdeckung, jedoch spätestens innerhalb von
sechs Monaten nach Zugang der Ware schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Fristen ist
eine Beanstandung ausgeschlossen.
§ 8 Gewährleistungsbeschränkungen
(1) Für die Eignung unserer Ware zu bestimmten Verwendungszwecken insbesondere zum
Einsatz auf Verpackungsmaschinen, haften wir nur, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich
zugesichert haben.
(2) Wir verwenden als Verpackungsgut solches, das handelsüblichen Normen entspricht.
Für die Verträglichkeit des von uns gelieferten Verpackungsmittels mit dem Füllgut
können wir daher keine Gewährleistung übernehmen. Es sei denn, daß schriftlich ein
bestimmtes Verpackungsgut vereinbart wurde.
(3) Eine Gewähr für vollkommene Haltbarkeit und Echtheitseigenschaften der Farbe und
Drucke kann auch dann nicht übernommen werden, wenn diese Eigenschaften von den
Farbherstellern angegeben wurden. Für alle Druckarbeiten werden Farbabweichungen im
Rahmen des Zulässigen, insbesondere auch die durch die Drucktechnik bedingten
Unterschiede zwischen Andruck und Auflagendruck vorbehalten. Geringe Schwankungen
des Druckstandes sowie ein Ausschluss von 3 % bei Druckarbeiten sind handelsüblich und
berechtigen nicht zu Mängelrügen.
(4) Zähldifferenzen mit einer Toleranz bis zu 3 % nach oben oder unten sind zulässig.
(5) Maßabweichungen bis zu plus/minus 5 %, Folienstärketoleranzen bis zum plus/minus 10 %
sind zulässig und berechtigten nicht zu Mängelrügen.
(6) Genehmigungen von Andrucken und Korrekturabzügen durch den Käufer schließen eine
Gewährleistung wegen übersehener Druckfehler aus. Telefonisch oder mündlich
aufgegebene Druckkorrekturen oder sonstige Änderungen bedürfen der schriftlichen
Bestätigung.
§ 9 Gewährleistungsrechte
(1) Ist die Beanstandung berechtigt, haben wir das Recht auf Nachbesserung und/oder
Ersatzlieferung mit einer Lieferfrist von mindestens zwei Wochen. Statt der Nachbesserung
kann nach unserer Wahl dem Käufer auch Minderung oder Rücktritt vom Vertrag
eingeräumt werden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Weitergehende
Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche des Käufers, wegen Verletzung unserer
vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten sind ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht
grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden ist und er als Folge der Pflichtverletzung
vorhersehbar war.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zum Eingang aller Zahlungen
aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei
Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Sache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der
Sache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hatten dies ausdrücklich
schriftlich erklärt. In der Pfändung der Sache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag.
Wir sind nach Rücknahme der Sache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös
ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers - abzüglich angemessener Verwertungskosten -
anzurechnen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Sache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er
verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden
ausreichend zum Neuwert zu versichern.
(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich
zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte
nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage
gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
(4) Der Käufer ist berechtigt, die gelieferte Sache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu
verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura- Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus
der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar
unabhängig davon, ob die Sache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt.
Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.
Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen
Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in
Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall,
so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren
Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen
Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(5) Wird die von uns gelieferte Ware verarbeitet, vermischt oder verbunden, so entsteht für uns
Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes des Vorbehaltsgutes.
(6) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit
freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen
um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 11 Entsorgungs- und Umweltabgaben, Verpackungslizenzgebühren
(1) Unsere Preise verstehen sich exklusiv etwaiger Entsorgungs- und Umweltabgaben /
Lizenzgebühren im Sinne der Jeweils gültigen Verpackungsverordnung.
(2) Seit dem 01.Januar 2019 besteht in Deutschland das neue VerpackG., welches zur
Registrierung von allen systembeteiligungspflichtigen Verpackungen bei der Stiftung
„Zentrale Stelle Verpackungsregister“ https://lucid.verpackungsregister.org verpflichtet, sowie zur Abgabe von Entsorgungsgebühren an ein duales System.
Darunter fallen auch Serviceverpackungen wie Tragetaschen aller Art, Kartonagen aller Art, Online-Shop-Verpackungen und Füllmaterialien. Ab dem 1.7.2022 gilt die Pflicht zur Registrierung auch für Transportverpackungen wie Paletten und Plastik-Wickelfolien,
also alle Verpackungen, die außerhalb der Kriterien für Konsumenten-verpackungen liegen.
Wir setzen voraus, dass der Käufer für diese Registrierung selber Sorge trägt.
(3) Nur auf seinen ausdrücklichen Wunsch hin werden wir die entsprechenden Entsorgungskosten tragen und die Registrierung nach VerpackG. erledigen. Für diese Serviceleistung berechnen wir eine Kostenpauschale pro Sendung sowie die jeweils
anfallenden Entsorgungskosten. Die durch die Anmeldung anfallenden Kosten werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
§ 12 Entwürfe - Klischees
(1) Für unsere Entwürfe verbleibt uns das alleinige Ausführungs- und Urheberrecht.
Sofern uns der Käufer Vorlagen und Ideen zur Verfügung stellt, beziehen sich unsere Rechte nur auf den Teil des Entwurfes, der von uns gestaltet wurde. Sofern kein Auftrag zustan
de kommt, ist der Käufer verpflichtet, uns alle Unterlagen zurückzugeben. Entwurf- und
Klischeekosten sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, im Angebotspreis nicht
enthalten. Diese sind eigenständige Kosten und werden separat berechnet. Die von uns
angefertigten Entwürfe, Reinzeichungen, Klischees und dergleichen bleiben unser
Eigentum, auch wenn dem Käufer die Herstellungskosten in Rechnung gestellt werden.
Andere Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich erfolgt sind.
§ 13 Rechtswahl - Gerichtsstand - Erfüllungsort
(1) Die Beziehungen zwischen uns und dem Käufer unterliegen ausschließlich dem Recht
der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über
Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.
(2) Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist Kleve ausschließlicher örtlicher Gerichtsstand das
Landgericht Kleve für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen; wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem
Wohnsitzgericht zu verklagen.
(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz
Erfüllungsort.
(4) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeine Geschäftsbedingungen Regelungslücken ent
halten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als
vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des
Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten,
wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
Stand: Juni 2022